Rechtsanwälte Geschwind & Schmitz, Urftseestraße 7, 53937 Schleiden-Gemünd, Tel.: 02444/95400, Fax: 02444/954015

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind umgezogen in die Urftseestraße 7, in 53937 Schleiden-Gemünd,
und wieder über die gewohnten Rufnummern der Kanzlei zu erreichen.

Rechtsanwälte Geschwind und Schmitz

Rechtsberatung Vertragsrecht Schleiden-Gemünd

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwältin Schmitz

Vertragsrecht – oft eine brisante Angelegenheit

Das allgemeine Zivilrecht ist sehr vielgestaltig. Es reicht von der  mangelhaften Leistung eines Handwerkers über das gekaufte, aber  fehlerhafte Gerät und den typischen Verkehrsunfall bis zu Forderungen  aus einem Vertrag.

Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Kleingedruckte"?  Und Sie als Unternehmer kennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen  ihrer Partner im Detail? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum  anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen. Aber oft sieht es in  der Realität anders aus...

Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen  Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es  meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende  Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie  ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche  Abreden „rutschen".

Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges  Rechtsgebiet. Wir entwickeln Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben.  Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen  Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge  beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:

  • Kaufvertrag
  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Darlehensvertrag
  • Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
  • Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises
  • Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen